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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte) Vom 30. Oktober 2006 (§§ 1–17)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
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2. Abschnitt Überleitungsregelungen (§§ 3–5)
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3. Abschnitt Besitzstandsregelungen (§§ 6–13)
§ 6 Vergleichsentgelt
§ 7 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit
§ 8 Kinderbezogene Entgeltbestandteile
§ 9 Strukturausgleich
§ 10 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
§ 11 Beschäftigungszeit
§ 12 Urlaub
§ 13 Abgeltung
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4. Abschnitt Sonstige vom TV-Ärzte abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen (§§ 14–16)
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5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift (§ 17)
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Anlage 1
Anlage 2 Vorwegregelung zur Erhöhung der Arztgehälter ab 1. Juli 2006
Inhalt
TVÜ-Ärzte
Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 30.10.2006
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§ 13
Abgeltung
1
Durch Vereinbarung mit der Ärztin/dem Arzt können Entgeltbestandteile aus Besitzständen pauschaliert beziehungsweise abgefunden werden.
2
§ 8 Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.