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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TVÜ-Ärzte) Vom 30. Oktober 2006 (§§ 1–17)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–2)
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2. Abschnitt Überleitungsregelungen (§§ 3–5)
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3. Abschnitt Besitzstandsregelungen (§§ 6–13)
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4. Abschnitt Sonstige vom TV-Ärzte abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen (§§ 14–16)
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5. Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschrift (§ 17)
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Anlage 1
Anlage 2 Vorwegregelung zur Erhöhung der Arztgehälter ab 1. Juli 2006
Inhalt
TVÜ-Ärzte
Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 30.10.2006
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Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
(TVÜ-Ärzte)
Vom 30. Oktober 2006
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
dem Marburger Bund, – Bundesverband –, vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden, andererseits
wird Folgendes vereinbart: