Inhalt
§ 3
Geltung der Tarifregelungen für das Tarifgebiet West
§ 38 Absatz 1 Buchstabe c TV-L gilt nicht für die Anwendung des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) vom 1. März 2002 in der jeweils gültigen Fassung.