Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 12.12.2012
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-L-Forst) fallen, sowie für Personen, die in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum Forstwirt ausgebildet werden (Auszubildende), die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-L-Forst) fallen.