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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten und der zum Forstwirt Auszubildenden in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben des Landes Berlin in das Tarifrecht der TdL (TV Wiederaufnahme Berlin – Forst) Vom 12. Dezember 2012 (§§ 1–13)
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–3)
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2. Abschnitt Maßgaben zum TV-L-Forst und zum TV-L (§§ 4–9)
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3. Abschnitt Maßgaben zum TVÜ-Forst (§ 10)
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4. Abschnitt Maßgaben für Auszubildende (§ 11)
§ 11 Ausbildungsentgelt TVA-L Forst
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5. Abschnitt Maßgaben für Auszubildende (§§ 12–13)
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2013
Fassung: 12.12.2012
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4. Abschnitt Maßgaben für Auszubildende
§ 11 Ausbildungsentgelt TVA-L Forst