Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst 2011 Vom 26. Mai 2011 (§§ 1–4)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einmalzahlung für Beschäftigte
§ 3 Einmalzahlung für Auszubildende zum Forstwirt
§ 4 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.04.2011
Fassung: 26.05.2011
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument
Tarifvertrag über Einmalzahlungen – Forst 2011
Vom 26. Mai 2011
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: