Inhalt
§ 39
In-Kraft-Treten, Laufzeit
(1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten § 26 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe b und c sowie § 27 am 1. Januar 2007 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 kann § 23 Absatz 2 von jeder Tarifvertragspartei auf Landesebene mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
(4) Abweichend von Absatz 2 können ferner schriftlich gekündigt werden
- a)
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§ 7 Absatz 4 Sätze 3 bis 5 mit einer Frist von drei Monaten zum 31. März 2026, nachfolgend mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres,
- b)
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§ 8 Absatz 1 mit einer Frist von drei Monaten, frühestens jedoch zum 31. März 2026,
- c)
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§ 6 Absatz 2 Satz 2, § 7 Absätze 1, 2 und 10, § 8 Absätze 5 und 6, § 27 Absätze 2 und 3 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. März 2026,
- d)
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§ 16 Absatz 1 ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch zum 31. März 2026,
- e)
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§ 19a mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2027,
- f)
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§ 23 Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,
- g)
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§ 27 Absatz 6 ohne Einhaltung einer Frist,
- h)
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die Entgelttabelle (Anlage B) mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens zum 31. März 2026; eine Kündigung nach Absatz 2 umfasst nicht die Entgelttabellen.