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TV-Ärzte
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 30.10.2006
Protokollerklärung zu Abschnitt II:
1Gleitzeitregelungen sind unter Wahrung der jeweils geltenden Mitbestimmungsrechte unabhängig von den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (§ 6 Absatz 6 und 7) möglich; dies gilt nicht bei Schicht- und Wechselschichtarbeit. 2Sie dürfen keine Regelungen nach § 6 Absatz 4 enthalten. 3Bei In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages bestehende Gleitzeitregelungen bleiben unberührt.