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Text gilt ab: 01.01.2007
Fassung: 27.12.2006
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Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
Vom 27./29. Dezember 2006[1]

Vollzitat nach RedR: Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder vom 27. Dezember 2006 (GVBl. 2007 S. 559, BayRS 01-9-2-J)
Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Staatsministerin der Justiz
und
das Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch die Justizministerin,
schließen diesen Staatsvertrag auf der Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 30. November 2006.

[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern: Bek. v. 4.8.2007 (GVBl S. 559),
Nordrhein-Westfalen: Bek..