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Inhaltsverzeichnis
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 9. Juli/28. September 1993 (§§ 1–11)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.1993
Fassung: 28.09.1993
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§ 2
Die gegenseitige Unterstützung wird in erster Linie durch den Einsatz von Einheiten der Bereitschaftspolizei gewährt.