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Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte Vom 9. Juli/28. September 1993 (§§ 1–11)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.1993
Fassung: 28.09.1993
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Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Thüringen über die Zusammenarbeit ihrer Polizeikräfte
Vom 9. Juli/28. September 1993
[1]
Der Freistaat Bayern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,
und
das Land Thüringen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Innenminister,
schließen folgendes
Verwaltungsabkommen:
[1]
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
Bayern:
Bek. v. 6.12.1993 (GVBl. S. 1110)