Inhalt
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Dokumentation der Mitteilung
1Ist die Mitteilung durchgeführt, so ist dies
- 1.
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im Falle der Übermittlung einer gerichtlichen Urkunde auf der Urschrift der Urkunde,
- 2.
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im Falle der Übermittlung einer Urkunde mit gerichtlich beglaubigter Unterschrift auf der zurückbehaltenen beglaubigten Abschrift,
- 3.
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in allen anderen Fällen in den Akten
zu vermerken. 2Aus dem Vermerk müssen der Inhalt, die Art und Weise der Übermittlung sowie der Empfänger der Mitteilung ersichtlich sein.