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Inhaltsverzeichnis
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Kostenverfügung (KostVfg) Neufassung vom 5. September 2023 (BAnz AT 29.09.2023 B2) (§§ 1–48)
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Teil 1 Bundeseinheitliche Bestimmungen (§§ 1–48)
[ohne Titel]
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1–3)
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Abschnitt 2 Kostenansatz (§§ 4–26)
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Abschnitt 3 Weitere Pflichten des Kostenbeamten (§§ 27–32)
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Abschnitt 4 Veränderung von Ansprüchen (§ 33)
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Abschnitt 5 Kostenprüfung (§§ 34–45)
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Abschnitt 6 Justizverwaltungskosten (§§ 46–47)
§ 46 Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz– zu § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG –
§ 47 Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
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Abschnitt 7 Notarkosten (§ 48)
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Teil 2 Zusatzbestimmungen für die Bundesjustizverwaltung
Inhalt
KostVfg
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 05.09.2023
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Abschnitt 6 Justizverwaltungskosten
§ 46 Entscheidungen nach dem Justizverwaltungskostengesetz– zu § 4 Abs. 2 und 3, §§ 8 und 10 JVKostG –
§ 47 Laufender Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis