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Inhaltsverzeichnis
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Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) 10.–27. September 2002 (§§ 1–28)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1–7)
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II. Abschnitt Vorschriften für Rundfunk (§§ 8–10)
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III. Abschnitt Vorschriften für Telemedien (§§ 11–12)
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IV. Abschnitt Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§§ 13–19b)
§ 13 Anwendungsbereich
§ 14 Kommission für Jugendmedienschutz
§ 15 Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten
§ 16 Zuständigkeit der KJM
§ 17 Verfahren der KJM
§ 18 „jugendschutz.net“
§ 19 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
§ 19a Zuständigkeit und Verfahren der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
§ 19b Aufsicht über Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
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V. Abschnitt Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§§ 20–22)
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VI. Abschnitt Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (§§ 23–24)
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VII. Abschnitt Schlussbestimmungen (§§ 25–28)
[Schlussformel]
Protokollerklärung
Inhalt
JMStV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 10.09.2002
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§ 13
Anwendungsbereich
Die §§ 14 bis 21 sowie § 24 Abs. 4 Satz 6 gelten nur für länderübergreifende Angebote.