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I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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§ 1 Zweck des Staatsvertrages
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§ 2 Geltungsbereich
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§ 3 Begriffsbestimmungen
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§ 4 Unzulässige Angebote
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§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
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§ 5a Video-Sharing-Dienste
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§ 5b Meldung von Nutzerbeschwerden
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§ 5c Ankündigungen, Kennzeichnungs- und Hinweispflicht
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§ 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping
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§ 7 Jugendschutzbeauftragte
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II. Abschnitt Vorschriften für Rundfunk
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§ 8 Festlegung der Sendezeit
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§ 9 Ausnahmeregelungen
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§ 10 Programmankündigungen und Kenntlichmachung
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III. Abschnitt Technischer Jugendmedienschutz
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§ 11 Anforderungen an Jugendschutzprogramme
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§ 12 Anforderungen an Anbieter von Betriebssystemen
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§ 12a Ergänzende Bestimmungen für Apps mit anerkannten Jugendschutzprogrammen oder geeigneten technischen oder sonstigen Mitteln
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§ 12b Datenschutz
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IV. Abschnitt Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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§ 13 Anwendungsbereich
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§ 14 Kommission für Jugendmedienschutz
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§ 15 Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten
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§ 16 Zuständigkeit der KJM
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§ 17 Verfahren der KJM
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§ 18 „jugendschutz.net“
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§ 19 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
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§ 19a Zuständigkeit und Verfahren der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
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§ 19b Aufsicht über Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
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V. Abschnitt Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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§ 20 Aufsicht
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§ 21 Auskunftsansprüche
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§ 22 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
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VI. Abschnitt Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
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§ 23 Strafbestimmung
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§ 24 Ordnungswidrigkeiten
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VII. Abschnitt Schlussbestimmungen
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§ 25 Übergangsbestimmungen
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§ 26 Evaluierung
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§ 27 Geltungsdauer, Kündigung
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§ 28 Notifizierung