Inhalt

JMStV
Text gilt ab: 01.10.2024
Fassung: 10.09.2002

Inhaltsübersicht

I. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Staatsvertrages
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unzulässige Angebote
§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
§ 5a Video-Sharing-Dienste
§ 5b Meldung von Nutzerbeschwerden
§ 5c Ankündigungen und Kennzeichnungspflicht
§ 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping
§ 7 Jugendschutzbeauftragte
II. Abschnitt Vorschriften für Rundfunk
§ 8 Festlegung der Sendezeit
§ 9 Ausnahmeregelungen
§ 10 Programmankündigungen und Kenntlichmachung
III. Abschnitt Vorschriften für Telemedien
§ 11 Jugendschutzprogramme
§ 12 Kennzeichnungspflicht
IV. Abschnitt Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 13 Anwendungsbereich
§ 14 Kommission für Jugendmedienschutz
§ 15 Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten
§ 16 Zuständigkeit der KJM
§ 17 Verfahren der KJM
§ 18 „jugendschutz.net“
§ 19 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
§ 19a Zuständigkeit und Verfahren der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
§ 19b Aufsicht über Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
V. Abschnitt Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 20 Aufsicht
§ 21 Auskunftsansprüche
§ 22 Revision zum Bundesverwaltungsgericht
VI. Abschnitt Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
§ 23 Strafbestimmung
§ 24 Ordnungswidrigkeiten
VII. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 25 Übergangsbestimmung
§ 26 Geltungsdauer, Kündigung
§ 27 Notifizierung