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Inhaltsverzeichnis
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Gerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Abschnitt Dienstverhältnis (§§ 1–9)
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Zweiter Abschnitt Zuständigkeit (§§ 10–18)
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Dritter Abschnitt Aufträge (§§ 19–28)
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Vierter Abschnitt Geschäftsbetrieb (§§ 29–37)
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Fünfter Abschnitt Aktenführung (§§ 38–43)
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Sechster Abschnitt Buchführung (§§ 44–50)
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Siebenter Abschnitt Kassenführung (§§ 51–58)
§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
§ 52 Zahlungsverkehr
§ 53 Quittung
§ 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
§ 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
§ 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
§ 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
§ 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
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Achter Abschnitt Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (§§ 59–61)
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Neunter Abschnitt Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben (§§ 62–69)
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Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit (§§ 70–71)
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Elfter Abschnitt Geschäftsprüfungen (§§ 72–79)
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Zwölfter Abschnitt Vordrucke (§ 80)
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Dreizehnter Abschnitt Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers (§ 81)
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Vierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte (§§ 82–83)
Anlage 1 Muster für Pfandsiegelmarken:
Anlage 2 Muster für Pfandanzeigen:
Anlage 3 Muster für die Anzeige nach § 62 Abs. 1
Anlage 4 Muster für die Anzeige nach § 62 Abs. 2
Anlage 5 Muster nach § 16 Abs. 4 Satz 4 GVGA
Anlage Verzeichnis der Vordrucke
Inhalt
GVO
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 09.08.2013
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§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
§ 52 Zahlungsverkehr
§ 53 Quittung
§ 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
§ 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
§ 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
§ 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
§ 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher