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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGerichtsvollzieherordnung (GVO) (§§ 1–83)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Abschnitt Dienstverhältnis (§§ 1–9)
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Zuständigkeit (§§ 10–18)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Aufträge (§§ 19–28)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Geschäftsbetrieb (§§ 29–37)
  • Bereich erweiternFünfter Abschnitt Aktenführung (§§ 38–43)
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Buchführung (§§ 44–50)
  • Bereich reduzierenSiebenter Abschnitt Kassenführung (§§ 51–58)
  • § 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
  • § 52 Zahlungsverkehr
  • § 53 Quittung
  • § 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
  • § 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
  • § 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
  • § 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
  • § 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
  • Bereich erweiternAchter Abschnitt Auszahlung von Kleinbeträgen; Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (§§ 59–61)
  • Bereich erweiternNeunter Abschnitt Pflichten zur Sicherung des Aufkommens aus Steuern und Abgaben (§§ 62–69)
  • Bereich erweiternZehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit (§§ 70–71)
  • Bereich erweiternElfter Abschnitt Geschäftsprüfungen (§§ 72–79)
  • Bereich erweiternZwölfter Abschnitt Vordrucke (§ 80)
  • Bereich erweiternDreizehnter Abschnitt Hilfsbeamte des Gerichtsvollziehers (§ 81)
  • Bereich erweiternVierzehnter Abschnitt Behandlung steuerbarer Geschäfte (§§ 82–83)
  • Anlage 1 Muster für Pfandsiegelmarken:
  • Anlage 2 Muster für Pfandanzeigen:
  • Anlage 3 Muster für die Anzeige nach § 62 Abs. 1
  • Anlage 4 Muster für die Anzeige nach § 62 Abs. 2
  • Anlage 5 Muster nach § 16 Abs. 4 Satz 4 GVGA
  • Anlage Verzeichnis der Vordrucke

Inhalt

GVO
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 09.08.2013
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Siebenter Abschnitt Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten
§ 52 Zahlungsverkehr
§ 53 Quittung
§ 54 Abrechnung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle; Ablieferung
§ 55 Abschluss der Geschäftsbücher, Kosteneinziehung und Abrechnung in besonderen Fällen
§ 56 Festsetzung der Entschädigung und Kassenanordnung
§ 57 Kostenvermerke; Antrag auf Beitreibung rückständiger Kosten
§ 58 Abführung von Kosten an den Gerichtsvollzieher
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