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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenGeschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) (§§ 1–199)
  • Inhaltsübersicht (amtlich)
  • Bereich erweiternErster Teil Allgemeine Vorschriften (§§ 1–8)
  • Bereich reduzierenZweiter Teil Einzelne Geschäftszweige (§§ 9–199)
  • Bereich reduzierenErster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
  • Bereich reduzierenA. Allgemeine Vorschriften (§§ 9–15)
  • § 9 Zuständigkeit im Allgemeinen
  • § 10 Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug
  • § 11 Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte
  • § 12 Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten
  • § 13 Vorbereitung der Zustellung
  • § 14 (aufgehoben)
  • § 15 Wahl der Zustellungsart
  • Bereich erweiternB. Zustellung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (§§ 16–27)
  • Bereich erweiternC. Besondere Zustellungen (§§ 28–29)
  • Bereich erweiternZweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
  • Bereich erweiternDritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
  • Bereich erweiternVierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
  • Bereich erweiternFünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
  • Bereich erweiternSechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)

Inhalt

GVGA
Text gilt ab: 01.05.2025
Fassung: 01.09.2013
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A. Allgemeine Vorschriften

§ 9 Zuständigkeit im Allgemeinen
§ 10 Zustellungsaufträge mit Auslandsbezug
§ 11 Zustellung eines Dokuments an mehrere Beteiligte
§ 12 Zustellung mehrerer Dokumente an einen Beteiligten
§ 13 Vorbereitung der Zustellung
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Wahl der Zustellungsart
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