Inhalt

BayWiVG
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 24.01.2005
Art. 26
Mittelverwendung
Die Gemeinden haben die Mittel nach den Art. 23 und 25 zur Steigerung der Akzeptanz für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern einzusetzen.