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Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustVVerk) Vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025) BayRS 9210-2-I/B (§§ 1–31)
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Erster Teil Straßenverkehr (§§ 1–19)
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1. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) (§ 1)
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2. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (§§ 2–5)
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3. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug des Fernstraßengesetzes (FStrG) (§ 6)
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4. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (§§ 7–12)
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5. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) (§§ 13–15)
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6. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug des Fahrlehrergesetzes, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (§§ 16–17)
§ 16 Zuständigkeiten der Regierungen
§ 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
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7. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) (§§ 18–19)
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Zweiter Teil Eisenbahnwesen (§§ 20–25)
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Dritter Teil Luftverkehr (§ 26)
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Vierter Teil Personenbeförderung (§ 27)
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Fünfter Teil Beförderung gefährlicher Güter (§§ 28–29)
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Sechster Teil Magnetschwebebahnwesen (§ 30)
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Siebter Teil Schlussbestimmungen (§ 31)
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
ZustVVerk
Text gilt ab: 15.08.2024
Fassung: 22.12.1998
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6. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug des Fahrlehrergesetzes, der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz, der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung, der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
§ 16 Zuständigkeiten der Regierungen
§ 17 Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden