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Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten in der Bayerischen Steuerverwaltung (Steuer-Zuständigkeitsverordnung – ZustVSt) Vom 1. Dezember 2005 (GVBl. S. 596) BayRS 601-2-F (§§ 1–7)
§ 1 Bayerisches Landesamt für Steuern
§ 2 Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Steuern
§ 3 Rechenzentrum Nord
§ 3a Auftragsverarbeitung durch staatliche Rechenzentren
§ 4 Bezeichnung, Sitz und Amtsbezirk der Finanzämter
§ 5 Eingeschränkte Aufgaben, übertragene Zuständigkeiten, Begriffe
§ 6 Finanzamtsaußenstellen
§ 7 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Inhalt
ZustVSt
Text gilt ab: 01.12.2024
Fassung: 01.12.2005
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§ 1
Bayerisches Landesamt für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist eine dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnete Landesmittelbehörde mit Sitz in München und Dienststellen in Nürnberg und Zwiesel.