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Verordnung über dienstrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (ZustV-LM) Vom 9. August 2011 (GVBl. S. 443) BayRS 2030-3-7-1-L (§§ 1–21)
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Teil 1 Beamtinnen und Beamte der Landwirtschaftsverwaltung und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung (§§ 1–11)
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Teil 2 Beamtinnen und Beamte der Forstverwaltung (§§ 12–20)
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Abschnitt 1 Beamtenrechtliche Zuständigkeiten (§§ 12–16)
§ 12 Abordnung
§ 13 Sonstige Zuständigkeiten nach dem Bayerischen Beamtengesetz
§ 14 Zuständigkeiten nach der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung
§ 15 Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
§ 16 Jubiläumszuwendungen
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Abschnitt 2 Besoldungsrechtliche Zuständigkeiten (§ 17)
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Abschnitt 3 Reise- und umzugskostenrechtliche Zuständigkeiten (§§ 18–20)
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Teil 3 Schlussvorschriften (§ 21)
[Schlussformel]
Inhalt
ZustV-LM
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 09.08.2011
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§ 16
Jubiläumszuwendungen
1
Die Entscheidung über die Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen nach § 5 Abs. 1 JzV wird den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.
2
§ 12 Abs. 2 gilt entsprechend.