Inhalt

ZustV-LM
Text gilt ab: 01.07.2022
Fassung: 09.08.2011
§ 15
Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Die Befugnisse zur
1.
Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 AzV),
2.
Verlängerung der Arbeitszeit bei Dienst in Bereitschaft (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AzV),
3.
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV) und
4.
Festsetzung der Obergrenze für die Übertragung von Arbeitszeitguthaben über den Abrechnungszeitraum hinaus (§ 7 Abs. 5 Satz 3 AzV)
werden den nachgeordneten Behörden jeweils für ihre Beamtinnen und Beamten übertragen.