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ZustV
Text gilt ab: 15.08.2026
Fassung: 16.06.2015
§ 45a
Kraftstoffpreisanpassungsgesetz
Für den Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) und der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen ist das Bayerische Landesamt für Maß und Gewicht zuständig.