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FachV-GesD
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 25.07.2003
§ 5
Durchführung des Lehrgangs, Themengebiete
(1) 1Der Lehrgang wird vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt und dauert mindestens sechs Monate. 2Das LGL bestätigt die regelmäßige Teilnahme am Lehrgang.
(2) In dem Lehrgang sind Kenntnisse in folgenden Themengebieten zu vermitteln:
1.
Epidemiologie, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitsplanung, Gesundheitsförderung und Prävention, schul- und jugendärztliche Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Modul 1),
2.
Recht und Verwaltung, Organisation und Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitswesens (Modul 2),
3.
Gesundheitsschutz, Infektionsschutz, Hygiene, Wasserhygiene (Modul 3),
4.
umweltbezogener Gesundheitsschutz, Umweltmedizin, medizinische Begutachtungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst, Sozialmedizin, sozialpsychiatrische Aufgaben (Modul 4)
(3) 1Die Module sind innerhalb von höchstens 24 Monaten zu besuchen. 2In Einzelfällen kann das Staatsministerium Ausnahmen hiervon vorsehen.