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ZAPO-J
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 16.06.2016
§ 56
Bewerbung
Bewerberinnen und Bewerber haben bei ihrer Bewerbung anzugeben, ob und mit welchem Ergebnis sie an einem besonderen Auswahlverfahren mit Gültigkeit für das Einstellungsjahr teilgenommen haben.