Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) Vom 31. August 1995 (GVBl. S. 682) BayRS 2038-3-4-5-1-K (§§ 1–24)
Inhaltsübersicht (amtlich)
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ziele des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 4 Anmeldung zum Vorbereitungsdienst
§ 5 Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 6 Vereidigung
§ 7 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 8 Aufbau des Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
§ 9 Leiter des Studienseminars (Seminarleiter)
§ 10 Seminarlehrer
§ 11 Zentrale Fachleiter
§ 12 Betreuungslehrer
§ 13 Sprecher der Studienreferendare
§ 14 Seminarkonferenz
§ 15 Inhalte der allgemeinen Ausbildung
§ 16 Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
§ 17 Ausbildungsformen
§ 18 Ausbildung an Einsatzschulen
§ 19 Unterrichtsaushilfe
§ 20 Erholungsurlaub
§ 21 Anrechnungen auf den Vorbereitungsdienst
§ 22 Verlängerung des Vorbereitungsdienstes, Wiederholung einzelner Ausbildungsabschnitte
§ 23 Seminarbericht
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ZALR
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 31.08.1995
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 20
Erholungsurlaub
Die Studienreferendare sind hinsichtlich der Gewährung von Erholungsurlaub Lehrern an öffentlichen Schulen nach den jeweils geltenden Bestimmungen gleichgestellt.