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WkKV
Text gilt ab: 17.12.2024
Fassung: 11.03.1999
§ 6
Finanzplanung
Der fünfjährige Krankenhaus-Finanzplan besteht aus:
1.
einer nach Jahren gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Krankenhaus-Vermögensplans entsprechend der für diesen vorgeschriebenen Ordnung und
2.
einer Übersicht über die Entwicklung der Jahresüberschüsse oder der Jahresfehlbeträge.