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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl S. 313) BayRS 7902-1-L (Art. 1–52)
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Erster Teil Gesetzeszweck, Begriffsbestimmungen (Art. 1–4)
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Zweiter Teil Schutz des Waldes (Art. 5–19)
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Dritter Teil Förderung und Entschädigung (Art. 20–25)
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Vierter Teil Aufsicht, Organisation, Forstschutz (Art. 26–36)
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Fünfter Teil Verfahrensvorschriften, Ordnungswidrigkeiten (Art. 37–46)
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Abschnitt I Verfahrensvorschriften (Art. 37–45)
Art. 37 Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen
Art. 38 Verfahren zur Erklärung von Wald zu Bannwald oder Erholungswald
Art. 39 Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsakten
Art. 39a Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 40 Zuständigkeiten im Rechtsbereich der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
Art. 41 Durchführung von Maßnahmen
Art. 42 Antragstellung
Art. 43 Verfahrensbeteiligung in besonderen Fällen
Art. 44 Kostenfreiheit
Art. 45 Verfahrensvorschriften für Forstordnungswidrigkeiten
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Abschnitt II Ordnungswidrigkeiten (Art. 46)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlussvorschriften (Art. 47–52)
Inhalt
BayWaldG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.07.2005
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Art. 44
Kostenfreiheit
Für die Verfahren nach Art. 10 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 sowie nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 werden Kosten nicht erhoben.