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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Vom 23. Dezember 1976 (BayRS II S. 213) BayRS 2010-1-I (Art. 1–99)
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Erster Teil Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (Art. 1–8e)
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Zweiter Teil Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (Art. 9–34)
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Dritter Teil Verwaltungsakt (Art. 35–53)
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Vierter Teil Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Art. 54–62)
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Fünfter Teil Besondere Verfahrensarten (Art. 63–78l)
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Sechster Teil Rechtsbehelfsverfahren (Art. 79–80)
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Siebter Teil Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse (Art. 81–93)
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Abschnitt I Ehrenamtliche Tätigkeit im Verwaltungsverfahren (Art. 81–86)
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Abschnitt Ia Ehrenamtliche Tätigkeit und Verwaltungsverfahren (Art. 87)
Art. 87 Berücksichtigung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl
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Abschnitt II Ausschüsse (Art. 88–93)
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Achter Teil Schlußvorschriften (Art. 94–99)
Inhalt
BayVwVfG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 23.12.1976
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Abschnitt Ia Ehrenamtliche Tätigkeit und Verwaltungsverfahren
Art. 87 Berücksichtigung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl