Inhalt
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Die TP BF-StB sind in der aktuellen Fassung bei Straßen- und Brückenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesstraßen, der Staatsstraßen und der von den Straßenbauämtern (Straßen- und Wasserbauamt) betreuten Kreisstraßen anzuwenden. Die TP BF-StB sind sowohl als Ganzes aber genauso auch in Teilen geeignet, Bestandteil von Bau-, Ingenieur- und Überwachungsverträgen zu werden.
Das Gesamtwerk der TP BF-StB gilt gemäß
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Abschnitt 14.2.1 ZTV E-StB 94 für Erdarbeiten im Straßenbau und
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Abschnitt 2.2.4.1 ATV DIN 18316 für Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
als vereinbart und liegt damit den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zu Grunde.