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Inhaltsverzeichnis
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827-G Dienstordnung der Orts- und Innungskrankenkassen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 30. Juni 1982, Az. III 2/4200-21/2/82 (AMBl. S. 137, ber. S. 175) (§§ 1–5)
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MUSTER-DIENSTORDNUNG für die Angestellten der Orts- und Innungskrankenkassen. (§§ 1–43)
[ohne Titel]
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Abschnitt I Allgemeines (§§ 1–4)
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Abschnitt II Angestellte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (§§ 5–10)
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1. Mittlerer Dienst (§§ 5–7)
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2. Gehobener Dienst (§§ 8–10)
§ 8 Voraussetzung, Dienstbezeichnung
§ 9 Bezüge
§ 10 Beendigung
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Abschnitt III Angestellte auf Probe oder auf Lebenszeit (§§ 11–24)
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Abschnitt IV Gemeinsame Vorschriften (§§ 25–34)
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Abschnitt V Rechtstellung der Angestellten bei der Umbildung von Krankenkasse (Vereinigung, Ausscheidung) (§§ 35–41)
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Abschnitt VI Besitzstandwahrung und In-Kraft-Treten (§§ 42–43)
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FORTBILDUNGSORDNUNG der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen in Bayern (§§ 1–5)
Anlage Fortbildungsrahmenplan
Inhalt
Text gilt ab: 30.06.1982
Fassung: 30.06.1982
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§ 9
Bezüge
Der Verwaltungs-Inspektor-Anwärter erhält die Bezüge, die den Beamtenanwärtern des gehobenen nichttechnischen Dienstes jeweils zustehen.