Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2006

1. Dienstausweis der Forstschutzbeauftragten

Die Forstschutzbeauftragten erhalten einen Dienstausweis, den sie während ihrer Tätigkeit mitführen müssen. Der Dienstausweis besteht aus grünem Schreibleinen und entspricht in Inhalt und Format der Anlage 1.
Für die Forstschutzbeauftragten kraft Amts und für die Forstschutzbeauftragten kraft Bestätigung sind, mit Ausnahme der Beschäftigten der staatlichen Forstverwaltung, die gleichen Ausweisvordrucke zu verwenden. Dabei sind die nicht zutreffenden Textstellen des Ausweisvordrucks zu streichen. Soweit zusätzliche Bestimmungen nicht veranlasst sind, ist dies auf dem dafür vorgesehenen Schreibfeld der Innenseite kenntlich zu machen.
Die nach der bisherigen Regelung ausgestellten Dienstausweise kraft Amts behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2006. Sie sind bis zu diesem Zeitpunkt durch die o. g. Dienstausweismuster zu ersetzen. Die nach der bisherigen Regelung ausgestellten Dienstausweise für Forstschutzbeauftragte kraft Bestätigung bleiben über den 31. Dezember 2006 hinaus weiter gültig. Im Falle einer Neuerteilung sind ebenfalls die o. g. Dienstausweismuster zu verwenden.