Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2001
Fassung: 27.06.2001
10.2.1
Lehrfahrten zu beispielhaft eingerichteten und geführten Betrieben sowie Praktikergespräche sind ein wirksames Mittel zur Förderung der Berufs- und Praxisnähe. Im Schuljahr kann eine mehrtägige Lehrfahrt (bis zu fünf Schultage) durchgeführt werden. Dabei muss der fachliche Charakter der Lehrfahrt gegeben sein. Die Antragstellung auf Dienstreisegenehmigung für das begleitende Lehrpersonal erfolgt nach der LMBek vom 13. März 2000 (AllMBl S. 335) beziehungsweise den für die Bayerische Staatsforstverwaltung geltenden Richtlinien.
Vorsitzenden und Geschäftsführern von landwirtschaftlichen Verbänden und Organisationen kann im Rahmen von Praktikergesprächen Gelegenheit zur Aussprache mit den Studierenden gegeben werden.
Gastvorträge können nur im Rahmen des jeweiligen Unterrichtsfaches bei Anwesenheit der zuständigen Lehrkraft stattfinden.
Die Teilnahme an Vortragsveranstaltungen, Tagungen, Ausstellungen und Märkten während der Unterrichtszeit ist nur im Ausnahmefall mit Genehmigung des Schulleiters zulässig. Die fachlich zuständige Lehrkraft nimmt mit der Klasse an der jeweiligen Veranstaltung teil und stellt die Aufarbeitung des Veranstaltungsbesuchs im Rahmen des Lehrplans sicher.