Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2002

I. Allgemeines:

Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. hat nach § 2 seiner Satzung die Aufgabe, Verbindung zu allen Beschaffungs- und Vergabestellen der öffentlichen Hand zu pflegen, mit ihnen zusammenzuarbeiten sowie die Mitglieder und alle an der Auftragsberatung interessierten Unternehmen der bayerischen Wirtschaft über alle Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zu beraten und über aktuelle Ausschreibungen zu informieren.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. beachtet dabei folgende Grundsätze:
1.
Bei der Benennung von Bewerbern und Zulieferern ist auf eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Betriebe, auf die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber (anerkannte Werkstätten für Behinderte und anerkannte Blindenwerkstätten, Spätaussiedler und Verfolgte), auf eine regionale Streuung und auf einen Wechsel des Bewerberkreises zu achten.
2.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. darf nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber benennen. Die Firmenvorschläge dürfen nicht von der Zugehörigkeit der Firmen zu Organisationen oder Verbänden der gewerblichen Wirtschaft abhängig gemacht werden.
3.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. darf von öffentlichen Stellen für die Mitwirkung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und für deren Beratung kein Entgelt fordern und annehmen. Für sonstige Dienste kann ein Entgelt, gestaffelt nach dem Leistungsumfang erhoben werden.
4.
Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. darf keine Aufschlüsse geben über Vorgänge, die nach den bestehenden Vorschriften oder nach der Natur der Sache Vertraulichkeit oder Geheimhaltung erfordern.