Inhalt
3.
Sachliche Prüfung
Diese Prüfung muss einschließlich einer rechnerischen Prüfung folgende Feststellungen umfassen:
- a)
Ob die nach der HandwO, nach der Satzung und nach der HKO erforderlichen Beschlüsse oder Genehmigungen vorliegen,
- b)
ob die Zuschüsse des Landes oder des Bundes entsprechend den Bewilligungsbedingungen verwendet worden sind,
- c)
ob die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich begründet sind,
- d)
ob der Haushaltsplan im Ganzen und die Ansätze der Einzeltitel eingehalten sind,
- e)
ob bei der Gewinnung und Erhebung von Einnahmen und der Verwendung und Verausgabung der Haushaltsmittel sparsam und wirtschaftlich verfahren worden ist,
- f)
ob das Vermögen zweckmäßig verwaltet wird.