Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerische Landeshafenverwaltung
Bereich erweitern
I. Allgemeines
II. Geschäftsführung und Wirtschaftsplan
III. Buchführung, Kassen- und RechnungswesenJahresabschluss
IV. Verwaltungskostenpauschale
V. Aufsicht über die Landeshafenverwaltung
VI. Besondere Regelungen
VII. Verwaltung des Grundvermögens
VIII. Schlussbestimmungen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.1988
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
V.
Aufsicht über die Landeshafenverwaltung
Die Landeshafenverwaltung untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern.