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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchutz des Europäischen Netzes „Natura 2000“
  • 1 Ziel der FFH-Richtlinie
  • 2 Rechtsgrundlagen
  • Bereich erweitern3 Gebietskulisse für das Verschlechterungsverbot
  • 4 Zeitlicher Anwendungsbereich des Verschlechterungsverbotes
  • Bereich erweitern5 Schutzmaßnahmen
  • Bereich erweitern6 Gebietsmanagement
  • Bereich erweitern7 Finanzieller Ausgleich, Entgelt bei vertraglichen Vereinbarungen
  • Bereich erweitern8 Bedeutung des Verschlechterungsverbots
  • Bereich erweitern9 Prüfung von Projekten auf ihre Verträglichkeit
  • Bereich erweitern10 Maßnahmen, die durch die FFH-Bestimmungen nicht beschränkt werden
  • Bereich erweitern11 Befreiung vom Verbot erheblicher Beeinträchtigungen
  • Bereich erweitern12 Verträglichkeitsprüfung von Plänen
  • Bereich erweitern13 Immissionsschutzrechtliche Anlagen
  • Bereich erweitern14 Gewässerbenutzungen
  • Bereich erweitern15 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
  • 16 Schlussbestimmung
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2000
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16 Schlussbestimmung

Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2000 in Kraft.
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