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Text gilt ab: 01.11.1959
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2195-F

Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
vom 10. Februar 1960, Az. IA3-141-1/1

(AllMBl. S. 137)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über das Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und dem Freistaat Bayern über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen vom 23. Januar 1960 vom 10. Februar 1960 (AllMBl. S. 137)

Das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Innenministerium,
das Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch seinen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch
den Minister des Innern und den Minister der Finanzen,
der Freistaat Bayern,
vertreten durch seinen Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den
Staatsminister des Innern und den Staatsminister der Finanzen,
schließen über die Erhaltung der Abmarkung der Landesgrenzen folgendes Verwaltungsabkommen: