Inhalt
Art. 5
Austausch von Unterlagen
Vor Beginn der Feldarbeiten werden ausgetauscht:
- a)
ein Flurkartenausschnitt mit den Nummern der angrenzenden Flurstücke und
- b)
ein Verzeichnis der beteiligten Grundstückseigentümer.
Diesen Unterlagen wird eine Ausfertigung der Grenznachweise beigefügt, soweit diese nur einseitig vorhanden sind.