Inhalt
Die Richtlinien treten am 1. Januar 1998 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der ambulanten Jugendhilfe vom 28. Juni 1982 (AMBl S. A 153) außer Kraft. Sie gelten aber für die Abwicklung der vor dem 1. Januar 1997 begonnenen und noch laufenden Förderprojekte weiter.