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Vollzug der §§ 33 bis 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl I S. 1045) in Schulen
1. SchulreinigungAllgemeines
2. Hygiene im SanitärbereichSanitärausstattungWartung und PflegeBe- und Entlüftungen
3. Außenanlagen
4. Turnhalle
5. SchulschwimmbadReinigung und PflegeLegionellenprophylaxe
6. TrinkwasserhygieneVermeidung von Stagnationsproblemen
7. Erste Hilfe, Schutz des ErsthelfersÜberprüfung des Erste- Hilfe-InventarsVersorgung von WundenBehandlung kontaminierter FlächenGiftnotrufnummern
8. KücheAllgemeine AnforderungenHändereinigungFlächenreinigung und -desinfektionLebensmittelhygieneTierische Schädlinge
9. Raumlufttechnische Anlagen
10. Sonstiges
Inhalt
Text gilt ab: 21.03.2003
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7.
Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers
Überprüfung des Erste- Hilfe-Inventars
Versorgung von Wunden
Behandlung kontaminierter Flächen
Giftnotrufnummern