Inhalt
10. Inkrafttreten, Übergangsregelung, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsrichtlinien für den mittleren Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (ARI/ÜV) vom 5. November 1974 (MABl S. 824) außer Kraft.