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AR/ÜV
Text gilt ab: 01.03.2012
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2038.3.2-I

Ausbildungsrichtlinien für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher
(AR/ÜV)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 3. September 2002, Az. IZ3-0605.7-46

(AllMBl. S. 692)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildungsrichtlinien für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik fachlicher Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (AR/ÜV) vom 3. September 2002 (AllMBl. S. 692), die durch Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (AllMBl. S. 144) geändert worden ist

Zum Vollzug der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV) vom 24. April 2002 (GVBl S. 184), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 18. März 2011 (GVBl S. 141), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgende Ausbildungsrichtlinien: