Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2002

3. Klausurvergütung

3.1 

Die Klausurvergütung beträgt

3.1.1 

für das Erstellen einer im Unterrichtsplan vorgeschriebenen oder von der hierfür zuständigen Stelle angeordneten Klausurarbeit mit Lösungsvorschlag bei Klausuren
für Beamte des mittleren Dienstes 12,15 € je Klausurstunde (60 Minuten),
für Beamte des gehobenen Dienstes 16,20 € je Klausurstunde (60 Minuten),
für beamte des höheren Dienstes 24,20 € je Klausurstunde (60 Minuten),

3.1.2 

für das Abhalten der Klausurarbeiten (Aufsichtsführung) 2,95 € je angefangene Klausurstunde (60 Minuten),

3.1.3 

für das Bewerten einer Klausurarbeit je Klausurstunde (60 Minuten) und Teilnehmer
des mittleren Dienstes 0,50 €,
des gehobenen Dienstes 0,55 €,
des höheren Dienstes 0,70 €.
3.1.4 Ist das Bewerten von Klausraufgaben nicht mit einem Unterrichtsauftrag verbunden oder steht die Zahl der zu bewertenden Aufgaben zur Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden in keinem angemessenen Verhältnis, beträgt die Vergütung nach der Nummer 3.1.3 das Doppelte der dort genannten Beträge.

3.2 

Für Klausuren von längerer oder kürzerer Dauer als 60 Minuten ist die Vergütung umzurechnen. Eine Klausurvergütung wird jedoch nur gewährt, wenn die Klausur mindestens 45 Minuten dauert.