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Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr befassten Bediensteten
AllMBl. 1993 S. 1031
2032.3-W
Gewährung von Lehrnebenvergütungen für die nebenamtlich mit der Aus- und Fortbildung der Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr befassten Bediensteten
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr
vom 29. Juli 1993 Az.: 2020 – I/1c – 33 315, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 10. September 2001 (AllMBl S. 403)
Aufgrund des § 20 Satz 2 der Bayerischen Nebentätigkeitsverordnung erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr folgende Bekanntmachung:
I.