Inhalt
2.
Allgemeine Grundsätze
Steuerbegünstigte Zuwendungen sind freiwillige, unentgeltliche
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Geld-
oder
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Sachleistungen
zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke im Sinne von § 10b EStG zugunsten spendenbegünstigter Körperschaften (siehe unten Nr. 5). Sie können den Kommunen
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selbst für entsprechende eigene Zwecke oder
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als Durchlaufspenden zufließen (siehe unten Nr. 3.2).