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Text gilt ab: 10.01.1994

1. 

Im Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. August 1993 (GMBl S. 591), das als Anlage bekannt gegeben wird, sind die Regelungen für die Behandlung von Diplomaten und anderen bevorrechtigten Personen zusammengefasst, die für diese Personen im Behördenverkehr gelten. Diese Regeln sind zu beachten.