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VerhBek
Text gilt ab: 01.01.2024

1.   Anwendungsbereich

Die Richtlinien gelten für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG unterfallen und den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.