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Text gilt ab: 31.12.2015

6.   Übergangsregelung

Richter und Richterinnen, die aufgrund der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Dienstliche Beurteilung der Richter an den Finanzgerichten vom 14. April 2000 (FMBl S. 136) nur einmal periodisch beurteilt wurden, werden nur dann ein zweites Mal periodisch beurteilt, wenn der Stichtag der ersten periodischen Beurteilung nach dem 31. Dezember 2011 lag.