Inhalt

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Text gilt ab: 31.12.2015

1.   Grundsatz

Für die dienstliche Beurteilung der Richter und Richterinnen an den Finanzgerichten München und Nürnberg gilt die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz, des Innern, für Bau und Verkehr, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Beurteilung der Richter und Richterinnen sowie der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen vom 26. März 2015 (JMBl S. 18, StAnz Nr. 16), im Folgenden: Gemeinsame Bekanntmachung (GemBek).